Allgemeine Informationen zu den mehrtägigen Fortbildungsseminaren
Der Fachverband führt in jedem Frühjahr mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5 Nds. AVO PStG i. V. m. den Ergänzenden Bestimmungen zum Personenstandsrecht (RdErl. des Nds. MI v. 01.06.2017) durch. Diese Schulungen dienen somit der Fortbildungspflicht der niedersächsischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Darüber hinaus begrüßen wir als Teilnehmer gerne auch Kolleginnen und Kollegen aus den Fachaufsichten.
Das Seminarangebot wird inhaltlich seit einigen Jahren erfolgreich unterteilt in Seminare für Standesbeamtinnen und Standesbeamte
- in Vollfunktion
- mit Grundkenntnissen und in Vertreterfunktion
Es werden entsprechende Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Die Themen werden mit Fallbeispielen erörtert und sind so gestaltet, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Sachkenntnis vertiefen und verbessern, was sich nutzbringend und kundenorientiert im täglichen Dienstgeschäft auswirkt.
Das Seminarangebot wird in den Monaten März bis Mai mit Rücksicht auf mögliche Freistellungsschwierigkeiten zeitlich unterschiedlich angeboten.
Die Bekanntgabe der Termine erfolgt jeweils im Oktober des Vorjahres über unsere Homepage und ab Dezember auch durch öffentliche Ausschreibung über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Wir bitten alle Anstellungsbehörden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den niedersächsischen Standesämtern sowie auch den Fachaufsichtsbehörden hiervon Kenntnis zu geben und die Teilnahme besonders zu empfehlen bzw. zu ermöglichen.
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt elektronisch über unsere Homepage.
Der Anmeldestart wird in der Ausschreibung und auf der Homepage jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Land- und Seminarhotel „Jeddinger Hof“
27374 Visselhövede, GT Jeddingen, Heidmark 1
Tel.: 04262 / 9350
E-Mail: jeddingerhof@t-online.de
Hotel- und Vollpensionskosten für den gewählten Seminarzeitraum wollen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.
Die Seminargebühr des Fachverbandes beträgt 85,00 Euro. Ab 2019 ist diese Gebühr nach Rechnungsstellung durch den Fachverband in Vorkasse zu entrichten. Es erfolgt keine Bargeldannahme mehr in den Seminaren.