Allgemeine Information zu den Kreisschulungen
Der Fachverband führt in jedem Herbst eintägige Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5 Nds. AVO PStG i. V. m. den Ergänzenden Bestimmungen zum Personenstandsrecht (RdErl. des Nds. MI v. 01.05.2011) durch. Diese Schulungen dienen der Fortbildungspflicht der niedersächsischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Daher sollten alle Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, soweit nicht unabkömmlich, aber auch die Kollegen und Kolleginnen der Standesamtsaufsichten, an diesen Schulungen teilnehmen.
Es handelt es sich um kostenfreie Schulungen in jeweiliger Ortsnähe. Hierzu sind die Fachberater in ganz Niedersachsen unterwegs. Die Schulungsorte werden von den jeweiligen Standesamtsaufsichten festgelegt, die zusammen mit der Kommune am Schulungsort die Veranstaltung organisatorisch betreuen.
Die Bekanntgabe der Termine erfolgt im Sommer des Jahres über unsere Homepage und durch öffentliche Bekanntgabe über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf aktuellen Gesetzen und Erlassen, Gesetzesänderungen, aktuellen Rechtsprechungen und Fällen aus der täglichen Praxis. Wichtig ist hierbei auch der Erfahrungsaustausch der Kollegen und Kolleginnen untereinander, die Klärung von Einzelfragen aus der Praxis und die Herbeiführung möglichst einheitlicher Verfahrensweisen bei der Bearbeitung personenstandsrechtlicher Fälle.