Aufgaben des Fachverbandes
der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
des Landes Niedersachsen e.V.
Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e. V. wurde 1946 auf Betreiben der damaligen Niedersächsischen Landesregierung gegründet.
Mitglieder des Verbandes sind die niedersächsischen Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, Standesbeamte und Standesbeamtinnen sowie Bedienstete der Aufsichtsbehörden.
Aufgabe des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e. V. ist vor allem die Durchführung von Aus- und Fortbildungs-veranstaltungen im Auftrag und im Zusammenwirken mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport, sowie die Beratung der Mitglieder in Fachfragen und die Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches. Dafür engagieren sich erfahrene Standesbeamtinnen und Standesbeamte ehrenamtlich als Fachberaterinnen und Fachberater. Der Verband arbeitet aber auch beratend mit bei der Fortentwicklung des Personenstandsrechts und verwandter Rechtsgebiete.
Wir bieten unseren Mitgliedern folgende Fortbildungsmöglichkeiten an:
- Dreitägige Fortbildungsseminare über aktuelle Themen aus dem Personenstandsrecht sowie dem deutschen und internationalen Ehe-, Kindschafts- und Namensrecht. Für Standesbeamtinnen und Standesbeamte mit Grundkenntnissen oder für Standesbeamtinnen und Standesbeamte in Vertreterfunktion bieten wir ebenfalls dreitägige Seminare mit entsprechend auf sie zugeschnittenen Themen an. Diese Schulungen finden zentral im Land- und Seminarhotel "Jeddinger Hof" in 27374 Visselhövede – Jeddingen statt.
- Eintägige Schulungen im Herbst, die dezentral und damit ortsnah in den großen Städten bzw. Landkreisen durchgeführt werden (in 2015 z. B. insgesamt 36 Termine an 33 verschiedenen Orten). Themenschwerpunkte sind hier Informationen über neue gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen, Erlasse und Gerichtsentscheidungen sowie über Fragen aus der Praxis.
- Eintägige Kurzschulungen für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte. Diese Schulung ist in Niedersachsen eine Voraussetzung, um als Bürgermeister/in zum Standesbeamten/zur Standesbeamtin mit eingeschränkten Befugnissen bestellt zu werden, nämlich bezogen allein auf die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften.
Zudem wird den Mitgliedern alle drei Jahre eine Landesfachtagung mit interessanten Vorträgen aus dem Personenstandsrecht, dem Ehe- und Familienrecht, dem Internationalen Privatrecht und vielen anderen artverwandten Rechtsgebieten angeboten. Diese Fachtagung findet an wechselnden Orten in Niedersachsen statt und ist verbunden mit der Mitgliederversammlung des Verbandes.
Als eingetragener Verein verfolgt der Verband ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er arbeitet nicht mit öffentlichen Mitteln, sondern finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder.
Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e. V. ist Mitglied im Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. (BDS), der Träger der Akademie für Personenstandswesen, Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen in Bad Salzschlirf ist.