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Fachverband

der Standesbeamtinnen und Standesbeamten

des Landes Niedersachsen e.V.

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Kreisschulungen


Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte sowie für standesamtliche Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.V. veranstaltet im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in der Zeit ab 25.10.2010 die Kreisschulungen. Es handelt sich hierbei um Fachveranstaltungen zum Personenstandsrecht im Sinne ยง 5 der Niedersächsischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG) und des RdErl. des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 26.05.2003.

Im Interesse der Fortbildung sollen alle Standesbeamtinnen und Standesbeamte sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, soweit nicht unabkömmlich, an diesen Schulungen teilnehmen und sich somit über die Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts sowie des internationalen und interlokalen Privatrechts unterrichten.

Als Themen werden im Rahmen der diesjährigen Kreisschulungen behandelt:

  • 1. Anlass, Inhalt und Durchführung von Folgebeurkundungen
  • 2. Stellung des Standesbeamten als Urkundsbeamter
  • 3. Gesetzesänderungen, aktuelle Erlasse und Rechtsprechung
  • 4. Fragen aus der Praxis

Die Schulungsorte werden von der jeweiligen Standesamtsaufsicht festgelegt. Die Schulungen beginnen jeweils um 09.00 Uhr und enden voraussichtlich um 16.30 Uhr. Die Aufsichtsbehörden und die jeweiligen Gemeinden werden gebeten, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Schulungsräume entsprechend vorbereitet und mit Beamer und Leinwand ausgestattet sind.