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Fachverband

der Standesbeamtinnen und Standesbeamten

des Landes Niedersachsen e.V.

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Fortbildungsseminare für das Personenstandswesen im Jahre 2012

(§ 5 Nds. AVO PStG und RdErl. des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 01.05.2011 – Nds. MBl. Nr. 18/2011 S. 340)


Die Fachseminare für die Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen finden auch im Jahre 2012 in


27374 Visselhövede, GT Jeddingen, Heidmark 1
Hotel "Jeddinger Hof"
Tel.: 04262 / 9350; e-Mail:

statt.

Bei den Fortbildungslehrgängen handelt es sich um Fachveranstaltungen im Sinne § 5 Nds. AVO PStG und des RdErl. des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 01.05.2011; sie dienen der Fortbildungspflicht und werden mit entsprechender Teilnahmebescheinigung nachgewiesen. Mit der Durchführung der Seminare ist wie bisher der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.V. beauftragt. Wir bitten Sie, den Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie den Standesbeamtinnen und Standesbeamten hiervon Kenntnis zu geben und die Teilnahme besonders zu empfehlen bzw. zu ermöglichen.

Achtung: Wie bereits im Jahr 2011 wird auch weiterhin das Seminarangebot unterteilt, und zwar in Seminare

  1. für Standesbeamte in Vollfunktion

  2. für Standesbeamte mit geringen Erfahrungen (erst seit Kurzem bestellt oder lediglich vertretungsweise im Standesamt eingesetzt)

Die Themen werden mit Fallbeispielen erörtert und sind so gestaltet, dass alle Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Standesämtern und den Aufsichtsbehörden ihre Sachkenntnis vertiefen und verbessern, was sich nutzbringend und kundenorientiert bei den täglichen Dienstgeschäften auswirkt.

Die Schulungsinhalte der Seminare für Standesbeamte mit geringen Erfahrungen sind mit dem Schulungsprogramm des Frühjahres 2011 identisch.

Das Seminarangebot umfasst 16 Seminare, die mit Rücksicht auf mögliche Freistellungsschwierigkeiten zeitlich unterschiedlich angeboten werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 €. Den Betrag bitten wir zu Beginn des Seminars durch Barzahlung an die Seminarleiterin bzw. den Seminarleiter gegen Quittung zu begleichen. Für Unterkunft und Verpflegung (Vollpension ohne Getränke) berechnet das Hotel pro vollem Seminartag 77,00 €. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit dem Hotel.

Folgende Themen und Termine sind vorrangig vorgesehen:

Seminare für Standesbeamte in Vollfunktion:

  1. Evaluierung des Personenstandsrechts
  2. Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
  3. Angleichungen gem. Art. 47 EGBGB, insbesondere
    a) Zuständigkeiten zur Entgegennahme
    b) Fälle aus der Praxis
  4. Änderungen von Rechtsvorschriften, aktuelle Rechtsprechung
  5. Fragen aus der Praxis und Informationsaustausch der Seminarteilnehmer/-innen
Termine
Nr.BeginnTerminSeminarleiter/-in
1Montag19. bis 21. März Petra Kampe
2Mittwoch21. bis 23. MärzRainer Gorny
3Montag26. bis 28. MärzBodo Kroll
4Mittwoch28. bis 30. MärzRainer Gorny
5Montag02. bis 04. AprilBodo Kroll
6Mittwoch11. bis 13. AprilHarald Warnecke
7Montag16. bis 18. AprilClaudia Prößler
8Mittwoch18. bis 20. AprilAngelika Roicke
9Montag23. bis 25. AprilClaudia Prößler
10Mittwoch25. bis 27. AprilAngelika Roicke
15Montag21. bis 23. MaiPetra Kampe
16Mittwoch23. bis 25. MaiHarald Warnecke

Seminare für Standesbeamte mit geringen Erfahrungen::

  1. Wesentliche Änderungen durch die Reform im Personenstandsrecht; Auswirkungen auf die Praxis
  2. Benutzung der Personenstandsregister; Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  3. Ausstellung von Personenstandsurkunden
  4. Sterbefall; Anzeige und Beurkundung, Fallbeispiele
  5. Fragen der Seminarteilnehmer
Termine:
Nr.BeginnTerminSeminarleiter/-in
11Mittwoch02. bis 04. MaiMarion Quante
12Montag07. bis 09. MaiHerbert Wichmann
13Mittwoch09. bis 11. MaiMarion Quante
14Montag14. bis 16. MaiHerbert Wichmann


Es sind mitzubringen: BGB mit EGBGB (Textausgabe), PStG, PStV, Nds. AVO PStG und PStG-VwV sowie Schreibmaterial.

Der Beginn der Seminare ist jeweils um 14.00 Uhr; Ende jeweils um 12.00 Uhr. Es wird empfohlen, bis spätestens 12.30 Uhr anzureisen, da dann im Hotel die Mittagsmahlzeit gereicht wird.

Die Anmeldung zu den einzelnen Seminaren erbitten wir ab 09. Januar 2012 in elektronischer Form über die Seite Seminaranmeldungen. Zur Orientierung verweisen wir auf die Seite Hinweise zur Seminaranmeldung.

Das Hotel "Jeddinger Hof" ist über die A 27, Abfahrt Verden-Ost/Kirchlinteln und über die B 214 und 440 zu erreichen. Zugreisende fahren bis Visselhövede; das Hotel stellt für die Fahrt vom Bahnhof zum Veranstaltungsort einen kostenlosen Abholdienst zur Verfügung. Bei Bedarf bittet das Hotel, am Vortag anzurufen und die Ankunftszeit durchzugeben.

Sollte kurzfristig die Teilnahme an dem gebuchten Seminar nicht möglich sein können (z.B. wegen Erkrankung), bitten wir um Storno bei dem Dozenten des gebuchten Seminars und Benachrichtigung des Hotels "Jeddinger Hof" telefonisch oder durch eMail, sofern dort Unterkunft gebucht wurde.