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Fachverband

der Standesbeamtinnen und Standesbeamten

des Landes Niedersachsen e.V.

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Aufgaben des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.V.


Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.V. wurde 1946 auf Betreiben der damaligen Niedersächsischen Landesregierung gegründet, um im Auftrag des Niedersächsischen Innenministeriums die Aus- und Fortbildung der Standesbeamten und Sachbearbeiter der Standesämter Niedersachsen zu übernehmen; er hat jetzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist Mitglied im Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.

Damals wurden alle Gemeinden und Städte Mitglieder des Verbandes, sie sind es bis heute. Während des mehr als 60 - jährigen Bestehens des Verbandes hat dieser im Einvernehmen mit den Landkreisen und Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden im Auftrag des Niedersächsischen Innenministeriums die Standesbeamtinnen, Standesbeamten, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit großem Erfolg aus- und fortgebildet. Er wird das auch in Zukunft tun.

Das Personenstandsrecht gehört zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, welche die Städte und Gemeinden nach Weisung zu erfüllen haben. Der Bund und das Land Niedersachsen regeln die Durchführung dieser Aufgaben durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse und gelegentlich durch Einzelanweisungen. Die Lösung der vielfältigen Personenstands- und Staatsangehörigkeitsfragen sind häufig schwierig und setzen komplizierte Überlegungen rechtlicher Art voraus. Eine gründliche Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen, Standesbeamten und Sachbearbeiter vor allem auf den Gebieten des Ehe-, Kindschafts- und Namensrechts, des in- und ausländischen Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen Privatrechts unter Berücksichtigung einer Vielzahl zwischenstaatlicher Übereinkommen ist daher Voraussetzung für eine einwandfreie Arbeit in den Standesämtern.

Der Niedersächsische Landesfachverband ist keine Standesorganisation; er hat die Aus- und Fortbildung als ausschließliche Tätigkeit in seine Satzung übernommen. Die Niedersächsischen Studieninstitute oder andere Ausbildungseinrichtungen nehmen solche Aufgaben daher nicht wahr.

Der Niedersächsische Landesfachverband setzt für die Aus- und Fortbildung erfahrene und kompetente Standesbeamtinnen und Standesbeamte als Fachberater ein. Das geschieht in mehrtägigen Fortbildungsseminaren zu günstigen finanziellen Bedingungen, in kostenlosen einmal jährlich stattfindenden Kreisschulungen und durch kostenlose schriftliche oder mündliche Beratungen und Stellungnahmen. Die niedersächsischen Städte und Gemeinden haben durch ihre Mitgliedschaft im Landesfachverband ferner die Möglichkeit, neu zu bestellende Standesbeamte zu den vorgeschriebenen zweiwöchigen Grundseminaren in der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf zu entsenden.

Durch die regelmäßige fachliche Information ist der Ausbildungsstand der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Niedersachsen auf anerkannt hohem Niveau.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Gemeinden bis 40.000 Einwohner 125,00 €., über 40.000 Einwohner 150,00 € jährlich.

Neben kostenlosen mündlichen und schriftlichen Beratungen bieten wir unseren Mitgliedern - wie schon erwähnt - zzt. an:

  • 1-tägige Kreisschulungen im Herbst jeden Jahres für die Standesämter hauptsächlich zur Information über neue gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen, Erlasse und Gerichtsentscheidungen sowie über Fragen aus der Praxis
  • 3-tägige Fortbildungsseminare - z.Zt. in Jeddingen - über aktuelle Themen aus dem Personenstandsrecht
  • 1-tägige Informationsveranstaltungen, insbesondere für Mitarbeiter der Meldebehörden über Personenstandsfragen in Verbindung mit ausländischem Familien- und Namensrecht (zur Zeit ebenfalls in Jeddingen).

Anfragen zu Terminen beantwortet Ihnen Frau Petra Schütz. Ihre Kontakadresse finden Sie hier.

In Sachsen-Anhalt bildete sich unmittelbar nach dem Mauerfall im Jahre 1990 der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalts mit ähnlichen Aufgaben wie in Niedersachsen. Unser Verband übernahm die Patenschaft und half mit beim Aufbau und bei den ersten fachlichen Unterweisungen der Kolleginnen und Kollegen dort. Es besteht auch jetzt noch eine sehr enge Verbindung zwischen beiden Verbänden, die durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Mitglieder beider Verbände untereinander vertieft wird.