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Fachverband

der Standesbeamtinnen und Standesbeamten

des Landes Niedersachsen e.V.

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Landesfachtagung vom 20. und 21.09.2011

Gut besucht war sie – unsere Landesfachtagung am 20. und 21. September 2011 in Bad Lauterberg! Über 280 Standesbeamtinnen und Standesbeamten aus Niedersachsen und Vertreter der Fachverbände aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Westfalen-Lippe Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen tauschten sich über aktuelle Entwicklungen im Personenstandsrecht aus. Frau Staatssekretärin Dr. Sandra von Klaeden überbrachte dazu die Grußworte des Innenministers Herrn Uwe Schünemann, und zu den rechtlichen Entwicklungen im Personenstandswesen brachte unsere Ansprechpartnerin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Frau Ortrun Meissner, alle Teilnehmer mit ihrem Vortrag auf den aktuellen Stand.

Landesfachtagungen dienen zum einen dem fachlichen Austausch, zum anderen auch der Information unserer Mitglieder über die Tätigkeit des Verbandes. Der 1. Vorsitzende Herr Ingo Mengringhaus berichtete dazu ausführlich über die Entwicklungen und Aktionen des Verbandes in den letzten drei Jahren, und Herr Dieter Bleich als Kassenführer stellte die Ein- und Ausgaben dar. Des Weiteren stand die Wahl des neuen Vorstandes für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 auf der Tagesordnung. Nach vielen Jahren der Tätigkeit im Vorstand haben Frau Renate Heinemann als stellvertretende Vorsitzende und Frau Petra Kampe als Landesfachberaterin gebeten, ihre Ämter neu zu besetzen. Frau Kampe wird, wenn auch nicht im Vorstand, aber dennoch weiterhin im Verband als Fachberaterin aktiv sein.

Zu Nachfolgern im Vorstand wurden Frau Marion Quante, Herr Harald Warnecke und Frau Ursula Meyer gewählt. Neues Mitglied im Vorstand ist außerdem Herr Gerald Wucherpfenning. Und so stellt sich ab 1. Januar 2012 die Zusammensetzung des Vorstandes wie folgt dar:

Erster Vorsitzender:Ingo Mengringhaus:
Stellv. Vorsitzende:Marion Quante
Kassenführer:Dieter Bleich
Schriftführerin:Petra Schütz
Landesfachberater:Harald Warnecke
stellv. Landesfachberaterin:Ursula Meyer
Beisitzer:Gerald Wucherpfennig

Wegen ihrer besonderen Verdienste für den Verband wurden drei Personen geehrt: Frau Renate Heinemann, Herr Friedrich Enkrott und Herr Bernard Bröring sind zu Ehrenmitgliedern ernannt worden.

Der zweite Tag der Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Vorträge unserer Fachberater. In bewährter Weise wurden aktuelle Themen in der standesamtlichen Praxis aufgegriffen, fachlich durchleuchtet und besprochen. Dabei zeigte sich einmal wieder, wie umfangreich und komplex heute die Arbeit in den Standesämtern in Bezug auf die Anwendung internationalen Rechts geworden ist. Unter diesem Gesichtspunkt wurden aktuelle Entwicklungen bei der Nachbeurkundung von Geburten und Eheschließungen Deutscher im Ausland, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen sowie die Prüfung der Wirksamkeit ausländischer Adoptionen ausführlich dargestellt. Außerdem erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick zum Thema elterliche Sorge, Beistandschaft, Betreuung und Pflegschaft. Ein weiterer Themenkomplex bezog sich auf die Nacherfassung von Altregistern in das elektronische Personenstandsregister; ein Thema, das derzeit in vielen Standesämtern als neues Aufgabengebiet für die kommenden Jahre umgesetzt wird.

Die Vorträge der Fachberaterinnen und Fachberater werden allen niedersächsischen Standesämtern Anfang Dezember über die Standesamtsaufsichten zugemailt.

Die Reaktionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Fachtagung waren durchweg sehr positiv; viele von ihnen konnten wieder sehr viel neues Wissen mit nach Hause nehmen.

Allen Beteiligten möchte der Vorstand an dieser Stelle nochmals herzlich danken!




18.05.2011

Folgender Runderlass ist ergangen:

Personenstandsrecht; Ergänzende Bestimmungen


Die Ergänzenden Bestimmungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz - Runderlass vom 26.05.2003 (Nds. MBI. S. 500, 555), zuletzt geändert durch RdErl. v. 23.12.2004 (Nds. MBI. 2005, S. 72) - werden aufgehoben und durch die Neuregelung des als Anlage beigefügten Runderlasses vom 01.05.2011 (Nds. MBI. S. 340) ersetzt. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Der Runderlass enthält eine Vielzahl der bisherigen Regelungen sowie Verweise auf verschiedene für die standesamtliche Tätigkeit relevante Runderlasse nebst deren Fundstellen. Ferner finden sich Regelungen, die bisher in der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA) verankert waren, aber keinen Eingang in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) gefunden haben.

Zum beigefügten Runderlass werden folgende ergänzende Ausführungen gemacht: